9. Als Quality-Scout ist man verpflichtet, ausschließlich wahre und nicht irreführende Angaben bei der Teilnahme an der Umfrage zu machen. Er/ sie hat gegenüber anderen Mitgliedern von RSG Group GmbH und dem Personal von RSG Group GmbH darüber Stillschweigen zu bewahren, dass er/ sie als Quality-Scout das Studio besucht und bewertet. Sollte man als Quality-Scout unter anderem gegen vorgenannte Verpflichtungen verstoßen, so ist RSG Group GmbH berechtigt, den Einsatz als Quality-Scout zu beenden
10. Sollte man als Quality-Scout an der Teilnahme der Umfrage ganz oder teilweise verhindert sein, ist man verpflichtet RSG Group GmbH hierüber, unter der im Briefing zum Quality-Scout angegebenen E-Mail Adresse, zu informieren.
RSG Group GmbH behält sich vor die Quality-Scout-Teilnahme an der Umfrage ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder zu unterbrechen. In diesem Fall erfolgt keine finanzielle Vergütung oder sonstige Aufwandsentschädigungen.
11. Sofern urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse aus der Teilnahme an der Umfrage entstehen, gehen diese mit deren Entstehung uneingeschränkt auf RSG Group GmbH über. Die Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen aus der Tätigkeit gehen mit deren Entstehung uneingeschränkt auf RSG Group GmbH über.
Der/ die Quality-Scout-Teilnehmer/ In räumt RSG Group GmbH insofern ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Diese Übertragung gilt auch für die Zeit nach der Beendigung der Tätigkeit und schließt auch das Recht von RSG Group GmbH ein, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Die Übertragung der Nutzungsrechte ist mit der Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an der Umfrage abgegolten.
12. Der/ die Quality-Scout-Teilnehmer/ In verpflichtet sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse während und auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren und sie keinen Dritten zu offenbaren. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich insbesondere auf alle Daten und sonstige Informationen von RSG Group GmbH.
13. Es ist untersagt, die im Rahmen der Teilnahme an der Umfrage gemachten Erlebnisse und Erfahrungen in irgendeiner Form weiterzutragen oder zu veröffentlichen. Dies schließt ausdrücklich Internetforen, Bewertungsportale, soziale Netzwerke und ähnliches ein.
14. Es ist weiterhin untersagt, Unterlagen, Dokumente, Dateien (gleich welchen Speichermediums) oder Gegenstände jedweder Art Dritten zur Verfügung zu stellen oder zugänglich zu machen, soweit dies nicht zur Erfüllung der geschuldeten Leistung und der Quality-Scout-Aufgaben erforderlich ist. Der/ die Quality-Scout-Teilnehmer/ In wird alle Schriftstücke einschließlich eigener Aufzeichnungen über geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten oder Vorgänge sorgfältig vor Abhandenkommen schützen und bei Nichtgebrauch unter Verschluss halten.