1. Die RSG Group GmbH und die McFIT Österreich Ges.mbH (nachfolgend McFIT genannt) möchten sich für ihre Mitglieder ständig verbessern und an ihrer Qualität arbeiten. Daher sollen ausgewählte Mitglieder als Quality-Scouts über einen Zeitraum von drei Monaten ein McFIT-Fitnessstudio mit insgesamt 13 Quality-Checks (ca. 1 Check pro Woche) bewerten.

2. Die Teilnahme als Quality-Scout (nachfolgend QS) bei McFIT erfolgt freiwillig durch Eingabe der gültigen Registrierungsangaben.

3. Die Teilnehmer/ Innen erhalten nach Auswahl und erfolgreich abgeschlossenem Einsatz als Quality-Scout drei Freimonate. Ein erfolgreicher Einsatz ist gegeben, wenn:
a. mindestens 80% der Quality-Scout-Besuche durchgeführt und dokumentiert wurden, hierfür nimmt das Mitglied an der Umfrage unter einem personenbezogenen Link teil.
b. die im Briefing zum Quality-Scout niedergeschriebenen Regeln berücksichtigt werden.

4. Die Angabe der personenbezogenen Daten und Informationen ist freiwillig, jedoch Voraussetzung für die Teilnahme. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit einem gültigen Mitgliedsvertrag ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich.

5. Mitarbeiter/ Innen von McFIT und aller mit McFIT verbundenen Unternehmen im In- und Ausland sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

6. Die Umfrage wird in Zusammenarbeit mit SurveyMonkey Europe, 2nd Floor, 2 Shelbourne Buildings, Shelbourne Road, Dublin, Ireland unter Beachtung der Datenschutzrichtlinien durchgeführt. (https://de.surveymonkey.com/mp/policy/privacy-policy/).

7. Im Rahmen der Umfrage wird der Teilnehmer/ die Teilnehmerin gebeten, personenbezogene Informationen und Daten mitzuteilen. Die Antworten auf die Umfrage werden für die Analysen des Qualitätsmanagements von McFIT sowie SurveyMonkey zur Durchführung und Auswertung der Umfrage gespeichert. Die in der Umfrage mitgeteilten Informationen und Daten werden ohne Personenbezug gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Mit der Teilnahme an der Umfrage stimmt der Teilnehmer/ die Teilnehmerin der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner/ ihrer Daten zu.

8. Als Quality-Scout ist man hinsichtlich der Art und Weise der Erbringung der eigenen Leistung keinen Weisungen durch McFIT unterworfen, er/ sie muss jedoch die Vorgaben des Briefings zum Quality-Scout beachten. Er/ sie erledigt die übernommenen Aufgaben in eigener Verantwortung.
9. Als Quality-Scout ist man verpflichtet, ausschließlich wahre und nicht irreführende Angaben bei der Teilnahme an der Umfrage zu machen. Er/ sie hat gegenüber anderen Mitgliedern von RSG Group GmbH und dem Personal von RSG Group GmbH darüber Stillschweigen zu bewahren, dass er/ sie als Quality-Scout das Studio besucht und bewertet. Sollte man als Quality-Scout unter anderem gegen vorgenannte Verpflichtungen verstoßen, so ist RSG Group GmbH berechtigt, den Einsatz als Quality-Scout zu beenden

10. Sollte man als Quality-Scout an der Teilnahme der Umfrage ganz oder teilweise verhindert sein, ist man verpflichtet RSG Group GmbH hierüber, unter der im Briefing zum Quality-Scout angegebenen E-Mail Adresse, zu informieren.
RSG Group GmbH behält sich vor die Quality-Scout-Teilnahme an der Umfrage ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder zu unterbrechen. In diesem Fall erfolgt keine finanzielle Vergütung oder sonstige Aufwandsentschädigungen.

11. Sofern urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse aus der Teilnahme an der Umfrage entstehen, gehen diese mit deren Entstehung uneingeschränkt auf RSG Group GmbH über. Die Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen aus der Tätigkeit gehen mit deren Entstehung uneingeschränkt auf RSG Group GmbH über.
Der/ die Quality-Scout-Teilnehmer/ In räumt RSG Group GmbH insofern ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Diese Übertragung gilt auch für die Zeit nach der Beendigung der Tätigkeit und schließt auch das Recht von RSG Group GmbH ein, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Die Übertragung der Nutzungsrechte ist mit der Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an der Umfrage abgegolten.

12. Der/ die Quality-Scout-Teilnehmer/ In verpflichtet sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse während und auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren und sie keinen Dritten zu offenbaren. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich insbesondere auf alle Daten und sonstige Informationen von RSG Group GmbH.

13. Es ist untersagt, die im Rahmen der Teilnahme an der Umfrage gemachten Erlebnisse und Erfahrungen in irgendeiner Form weiterzutragen oder zu veröffentlichen. Dies schließt ausdrücklich Internetforen, Bewertungsportale, soziale Netzwerke und ähnliches ein.

14. Es ist weiterhin untersagt, Unterlagen, Dokumente, Dateien (gleich welchen Speichermediums) oder Gegenstände jedweder Art Dritten zur Verfügung zu stellen oder zugänglich zu machen, soweit dies nicht zur Erfüllung der geschuldeten Leistung und der Quality-Scout-Aufgaben erforderlich ist. Der/ die Quality-Scout-Teilnehmer/ In wird alle Schriftstücke einschließlich eigener Aufzeichnungen über geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten oder Vorgänge sorgfältig vor Abhandenkommen schützen und bei Nichtgebrauch unter Verschluss halten.
15. Alle RSG Group GmbHund ihre Interessen berührenden Geschäftsunterlagen sind alleiniges Eigentum von RSG Group GmbH. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der/ die Quality-Scout- Teilnehmer/ In sämtliche im Eigentum von RSG Group GmbH stehenden Gegenstände, Unterlagen, Dokumente und Dateien (gleich welchen Speichermediums) an diese herauszugeben, zu löschen oder zu vernichten. Zurückbehaltungsrechte jedweder Art sind ausgeschlossen.

16. Nachdem der/ die Quality-Scout-Teilnehmer/ In über drei Monate regelmäßig an mindestens 80% der notwendigen Umfragen teilgenommen hat, werden ihm/ ihr als Entschädigung für seine/ ihre Mühen drei Monate seiner/ ihrer Mitgliedschaft bei RSG Group GmbH kostenfrei gestellt. Mit dieser Entschädigung sind sämtliche Aufwendungen des/ der Quality-Scout-Teilnehmers/ In einschließlich etwaiger Fahrt- und Reisekosten, Fax- und Telefongebühren, Porto, Druckkosten abgegolten. Eine Entschädigung für seinen/ ihren Aufwand in Bargeld oder anderen Leistungen ist ausgeschlossen.

17. RSG Group GmbH speichert für die Dauer der Quality-Scout-Teilnahme an der Umfrage die erfolgten Zutritte zum Studio, um die von dem/ der Quality-Scout-Teilnehmer/ In gemachten Angaben stichprobenartig überprüfen zu können. Bei der Anmeldung zur Umfrage werden folgende Daten erhoben und gespeichert:
- Vorname
- Name
- Mitgliedsnummer
Darüber hinaus werden sämtliche Umfragedaten gespeichert, solange sie für eine Auswertung erforderlich sind. Danach können sie anonymisiert weiter gespeichert werden. Der/ die Quality-Scout-Teilnehmer/ In stimmt ausdrücklich zu, dass seine/ ihre personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Er/ sie erklärt sich mit einer Kontaktaufnahme durch RSG Group GmbH im Zusammenhang mit der Umfrage sowohl per Email und/oder Telefon einverstanden.

18. RSG Group GmbH nimmt nicht an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung gemäß Alternative-Streitbeilegungs-Gesetz (AStG) teil.

19. RSG Group GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil.

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